Nachricht

12.12.2023 Kategorie: CremlingenGemeinde, PfarrverbandGemeinden

Kirchenvorstandswahl 2024

Bekanntmachung des Wahlaufsatzes und des Wahltermins

Am 10. März 2024 findet in der Kirchengemeinde St. Michael Cremlingen – Klein Schöppenstedt die Wahl zum Kirchenvorstand statt.

Es wird ein mobiles Wahllokal eingerichtet. Die Stimmabgabe ist vor Ort in Klein Schöppenstedt von 10:00 - 12:00 Uhr, in der Alten Schule, Im Altdorf 18 und in Cremlingen von 13:00 – 16:00 Uhr, im Gemeinderaum des Pfarrhauses, Tiefe Straße 2 möglich.

Es sind 5 Kirchenverordnete zu wählen. Wählbar sind die in dem Wahlaufsatz genannten Gemeindemitglieder:

1. Blankenburg, Elke 60 Jahre, Steuerfachwirtin, aus Klein Schöppenstedt

2. Brandes, Julia, 44 Jahre, Teamleitung in der Pflege

3. Reichel, Caroline, 45 Jahre, Entwicklungsingenieurin, aus Cremlingen

4. Rother, Norbert, 65 Jahre, Justizbeamter, aus Cremlingen

5. Salle, Kerstin 47 Jahre, Selbstständig, aus Klein Schöppenstedt

6. Schulze, Dirk 52 Jahre, Meister Veranstaltungstechnik, aus Cremlingen

7. Zander, Elke, 64 Jahre,  Rentnerin, aus Cremlingen

Die Stimmabgabe ist geheim. Die Wählerin oder der Wähler kennzeichnet auf dem amtlich hergestellten und ihm ausgehändigten Stimmzettel die Namen der Personen, die sie/er wählen will, jedoch nicht mehr als 5 Namen. Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr Namen oder kein Name gekennzeichnet oder Zusätze gemacht sind.

Gemeindemitglieder, die im Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch im Wege der Online-Wahl oder der Briefwahl ausüben. Anträge auf Aushändigung der hierzu erforderlichen Briefwahlunterlagen können bis zum 7. März 2024 bei dem Kirchenvorstand mündlich oder über das Kirchenbüro Cremlingen telefonisch, per E-Mail oder schriftlich von der oder dem Wahlberechtigten gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. Die Zugangsdaten für die Online-Wahl werden jeder wahlberechtigten Person mit der Wahlbenachrichtigung zugeschickt.

Der Wahlbrief muss bis zum Beginn der Wahlhandlung dem Kirchenvorstand während der Wahlhandlung dem Vorsitz des Wahlvorstandes zugeleitet werden.

Der Kirchenvorstand der Ev. - luth. Kirchengemeinde St. Michael Cremlingen – Klein Schöppenstedt

Beitrag von Kirchenvorstand