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08.01.2018 Kategorie: ElmGemeindeleben

Wählerliste liegt aus

Kirchenvorstandswahl am 11.3.2018

Wer Einblick nehmen möchte in das Wählerverzeichnis darf dies gerne während der Sprechzeiten des Pfarrbüros tun. Man darf seine eigenen persönlichen Daten einsehen. Zur Info: Wählen kann nur, wer in der Wählerliste eingetragen ist. Mit der Auslegung ist jedem Kirchenmitglied Gelegenheit gegeben zu prüfen, ob er in die Wählerliste eingetragen worden ist.
Berichtigungen in der Wählerliste können während der Zeit der Auslegung dort mündlich oder schriftlich beantragt werden.
Die wahlberechtigten Kirchenmitglieder werden gebeten, bis 22.1.2018 bei dem Kirchenvorstand Vorschläge für die Wahl der Kirchenverordneten schriftlich einzureichen.
In - den Wahlbezirken Abbenrode, Destedt und Hemkenrode der Ev.-luth. Kirchengemeinde am Elm /Cremlingen sind insgesamt 10 Kirchenverordnete zu wählen. Die Wahlvorschläge sollen nicht mehr als 5 Namen unter An- gabe von Vorname und Zuname, Alter, Beruf und Anschrift enthalten.
Vorgeschlagen werden können alle Kirchenmitglieder der Kirchengemeinde, die
- bis zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- im Wahlbezirk ihren Wohnsitz haben oder deren Zugehörigkeit zu diesem Wahlbezirk zugelas- sen ist und
- von denen erwartet werden kann, dass sie an der Erfüllung der Aufgaben des Kirchenvorstandes gewissenhaft mitzuwirken bereit sind.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn - im Wahlbezirk wahlberechtigten Kirchengliedern unter- schrieben worden sein.
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Kirchengemeinde Am Elm
Beitrag von T. Posten